§2 Aufgaben und Grundsätze

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck wird
verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung des Segelsports. Der Verein fördert den
Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, Breiten- und Wettkampfsport. Die Mitglieder nehmen am regelmäßigen
Training, an Wettbewerben oder Wettkämpfen teil.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Organe des Vereins (§6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Bei Bedarf können Vereinsämter im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder
gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung
über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung.
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und
vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität.
Der Verein beachtet und fördert den Schutz der Umwelt